Datenschutzberatung

Analysen zum Stand des Datenschutzes im Unternehmen:

Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das (neue) Bundesdatenschutzgesetz verlangen von Firmen die Beachtung einer Vielzahl von Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten). Seit Mai 2018 haben sich mit der DSGVO die Anforderungen an einen wirksamen Datenschutz noch erhöht. Um die bei Nichtbeachtung drohenden erheblichen Geldstrafen zu vermeiden, wird folgendes Beratungsangebot unterbreitet:

Einsatz als Externer Datenschutzbeauftragter:

Das Bundesdatenschutzgesetz (neu 2018) fordert von allen Stellen im nicht-öffentlichen Bereich, in denen mehr als 20 Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten, die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte muss der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt sein.
Für Firmen ohne einen eigenen Datenschutzbeauftragten besteht die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Funktion wird als tageweise Beratung zu einem Pauschalpreis pro Jahr durchgeführt und umfasst:

  1. Kontrolle der Ist-Situation vor Ort
  2. Regelmäßige Information über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zum Datenschutz
  3. Beratung per Telefon und ggf. Einleitung von Maßnahmen in akuten Situationen.

Analyse des Istzustands im Unternehmen: 

  • räumliche Gegebenheiten
  • organisatorische Regelungen
  • DV-technische Situation
  • Ermittlung von Handlungsbedarf und Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs

IT-Projektmanagement

Die Praxis zeigt leider, dass IT-Projekte mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern oder terminlich und kostenmäßig aus dem Ruder laufen. Typische Gründe hierfür sind z.B.:

  • unscharfe Beschreibung der Anforderungen bei Projektbeginn
  • ausufernde Sonderwünsche der Fachabteilungen
  • unzureichende Freistellung der Key-User für das Projekt
  • Zeitnot bzw. nicht ausreichende Kapazitäten der Softwareberater.

Hier setzt das Angebot der externen Projektleitung durch den hc-Berater an. Seine Aufgabe ist ein „Monitoring“ der Prozesse im Projekt, d.h. er

  • behält den Überblick über alle Anwendungsbereiche
  • stellt die Umsetzung der Zielvorstellungen sicher
  • moderiert zwischen Anwendern und EDV-Experten
  • stellt einen Interessenausgleich zwischen den Fachabteilungen her
  • trifft bei Bedarf selbständig erforderliche Entscheidungen oder kann diese herbeiführen
  • berichtet der Geschäftsleitung oder dem Lenkungsgremium ungeschminkt über den Projektstatus.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Detaillierte Aufgaben- und Terminplanung
  • Koordination der internen und externen Arbeiten
  • Feinplanung von Organisationsabläufen und Detaillösungen
  • Kontinuierliche Erledigungskontrolle und Terminverfolgung
  • Evaluierung